§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle zwischen Edvinas Jurevicius, Rhönstraße 95, 63471 Gelnhausen, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung "localead" (nachfolgend "Auftragnehmer"), und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge über Beratungs-, Konzept-, Design-, Entwicklungs- und Marketingleistungen, insbesondere die Erstellung von Websites, Landingpages, Funnels sowie die Planung und Steuerung von Online-Werbekampagnen zur Lead- und Kundengewinnung.
(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 14 BGB. Mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden keine Verträge geschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, durch Unterzeichnung eines individuellen Angebots durch den Auftraggeber (auch in Textform per E-Mail) oder spätestens mit Beginn der Leistungserbringung zustande.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Art, Umfang und Zweck der Leistungen ergeben sich aus dem jeweils abgeschlossenen Einzelvertrag bzw. der Leistungsbeschreibung des Angebots. Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, jedoch – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erbringung seiner Leistungen geeigneter Dritter (Subunternehmer, Freelancer) zu bedienen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verbleibt beim Auftragnehmer.
(3) Änderungs- und Erweiterungswünsche des Auftraggebers, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden auf Grundlage eines schriftlichen Zusatzauftrags gesondert vergütet.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Videos, Markenrichtlinien) sowie Zugänge (z. B. Domain, Hoster, Werbekonten) rechtzeitig und in geeigneter Form bereit.
(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass er an allen überlassenen Inhalten und Materialien über die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Rechte verfügt und die Nutzung keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Wettbewerbsrechte) verletzt. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
(3) Verzögerungen, die auf der Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
§ 5 Vergütung & Zahlungsbedingungen
(1) Es gilt die im Einzelvertrag vereinbarte Vergütung. Ist nichts anderes vereinbart, sind sämtliche Preise Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; soweit der Auftragnehmer die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch nimmt, wird keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen.
(2) Soweit nicht abweichend geregelt, sind Setup- bzw. Projektpauschalen vor Leistungsbeginn fällig. Laufende monatliche Vergütungen werden zu Beginn des jeweiligen Leistungsmonats per Rechnung gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Werbe-, Media- und Plattformkosten (z. B. Google-, Meta-, TikTok-Ads-Budgets) sind nicht in der Vergütung des Auftragnehmers enthalten und werden vom Auftraggeber direkt gegenüber dem jeweiligen Anbieter getragen oder dem Auftragnehmer vorab bereitgestellt.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§ 6 Laufzeit & Kündigung
(1) Verträge über einmalige Projektleistungen enden mit deren vollständiger Erbringung und Abnahme.
(2) Verträge über fortlaufende Leistungen (z. B. Kampagnenbetreuung, Performance-Marketing) haben, sofern nicht anders vereinbart, eine Mindestlaufzeit von drei (3) Monaten und verlängern sich danach jeweils um einen weiteren Monat, sofern sie nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
§ 7 Geld-zurück-Garantie
(1) Soweit der Auftragnehmer in einem Einzelvertrag eine "Geld-zurück-Garantie" oder vergleichbare Erfolgszusage ausdrücklich anbietet, gelten ausschließlich die im jeweiligen Vertrag schriftlich festgehaltenen Voraussetzungen, insbesondere in Bezug auf Zielgruppe, Zielmarkt, Mediabudget, Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers, Messzeitraum und Definition qualifizierter Anfragen.
(2) Die Garantie umfasst – soweit nichts anderes vereinbart ist – ausschließlich die vom Auftraggeber an den Auftragnehmer geleistete Servicepauschale für den jeweiligen Garantiezeitraum. Etwaige Mediakosten, Drittanbietergebühren und vom Auftraggeber selbst verauslagte Aufwendungen sind nicht Bestandteil der Erstattung.
(3) Der Garantieanspruch entfällt, wenn die definierten Mitwirkungspflichten des Auftraggebers nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt wurden, vereinbarte Budgets unterschritten oder Maßnahmen ohne Abstimmung mit dem Auftragnehmer geändert wurden.
§ 8 Nutzungsrechte
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an den im Rahmen des Vertrages erstellten Werken (z. B. Websites, Landingpages, Werbemitteln, Texten, Designs) das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, diese Werke für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu nutzen. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Standardmodulen, Frameworks, Open-Source-Bibliotheken sowie bei eigenen Vorlagen und wiederverwendbaren Komponenten weitergehende Rechte zurückzubehalten und diese auch in anderen Projekten einzusetzen.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, anonymisierte oder mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers nicht-anonymisierte Ergebnisse, Logos und Vorher/Nachher-Vergleiche zu Referenz- und Marketingzwecken zu verwenden.
§ 9 Gewährleistung & Abnahme
(1) Soweit Werkleistungen geschuldet sind, hat der Auftraggeber diese unverzüglich nach Bereitstellung zu prüfen. Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung in Textform zu rügen; andernfalls gelten die Leistungen als abgenommen, soweit nicht ein verdeckter Mangel vorliegt.
(2) Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt zunächst Nacherfüllung. Schlägt diese zweimal fehl, kann der Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
§ 10 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausbleibende Werbeerfolge, Reichweiten- oder Algorithmusänderungen von Drittplattformen (z. B. Google, Meta), Kontosperrungen durch Werbeplattformen sowie für Schäden aus der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
§ 11 Vertraulichkeit & Datenschutz
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Vertragserfüllung zu verwenden.
(2) Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet (Art. 4 Nr. 8 DSGVO), schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist – soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie individueller Vereinbarungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Textformklausel.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt diejenige wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.